Was muss ich zum Luftraum wissen?

Was muss ich zum Luftraum wissen?

Als Modellflieger teilen wir den Luftraum mit vielen anderen Benutzern. Um Zwischenfälle und Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass wir uns alle an das geltende Luftrecht halten.

Deshalb haben wir versucht, die rechtliche Situation in den einzelnen Ländern kurz zusammenzufassen:

 

Deutschland

  • Der Luftraum ist unterteilt in unterschiedliche Klassen von A bis G.
  • Modellflug ist nur in der Luftraumklasse G zulässig.
  • Voraussetzung für Luftraum G ist, dass am betreffenden Ort kein anderer Luftraum vorliegt. (Lufträume Deutschland)
  • Luftraumklasse G beginnt am Boden und geht bis maximal 2500ft/762m über Grund.

 

Schweiz

  • Der Luftraum ist unterteilt in unterschiedliche Klassen von A bis G.
  • Modellflug ist nur in den Luftraumklassen G und E zulässig.
  • Voraussetzung für die Lufträume G und E ist, dass am betreffenden Ort kein anderer Luftraum vorliegt. (Siehe Segelflugkarte und Begrenzungen)
  • Luftraumklasse G beginnt am Boden und geht bis maximal 2000ft/600m über Grund.
  • Luftraumklasse E beginnt oberhalb des Luftraum G und erstreckt sich maximal bis 4550m.

Quelle: AIP VFR Manual | Luftraumbroschüre Schweizer Hängegleiter Verband

 

Österreich

  • Grundsätzlich darf eine Höhe von 150m und ein Flugradius von 500m nicht überschritten werden. (Abweichende Regeln für Modellflugplätze möglich.)
  • Der Luftraum ist unterteilt in unterschiedliche Klassen von A bis G.
  • Modellflug ist nur im Luftraum Klasse G zulässig.
  • Voraussetzung für Luftraum G ist, dass am betreffenden Ort kein anderer Luftraum vorliegt wird. (Lufträume Österreich)

 

 

Sollten Soaring League Kenntnis davon haben, dass ein Flug gegen geltendes Luftrecht verstösst, wird der entsprechende Flug aus der Wertung entfernt und der jeweilige Pilot darauf hingewiesen.